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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines – Umfang und Geltung der AGB
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BayCIX GmbH, nachfolgend als „BayCIX“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
2. Vertragsschluss/Angebote
2.1. BayCIX-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. BayCIX wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.
2.3. BayCIX ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang bei BayCIX anzunehmen. BayCIX ist aber auch berechtigt, die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.
2.4. Ist der Kunde Kaufmann, kann BayCIX für den Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Preissteigerungen (durch die Lieferung Dritter) stattfinden, eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Preise vornehmen.
2.5. Wird neben dem Kaufangebot dem Kunde ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist BayCIX berechtigt, vom Angebot zurück zu treten.
2.6. Lieferungs-, Herstellungs- und Erstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn diese als ausdrückliche Fixtermine schriftlich vereinbart sind. Ansonsten gelten sie als unverbindlich.
3. Leistungsumfang inklusive verlängertem Eigentumsvorbehalt
3.1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet BayCIX lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch BayCIX bestätigt ist. BayCIX hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb unabhängig von einem Verschulden ausgeschlossen.
3.2. BayCIX gewährleistet für die Infrastruktur deren Rechenzentren eine Netzwerkverfügbarkeit von 98,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BayCIX liegen (beispielsweise höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann BayCIX den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
3.3. Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Angebotsinformation und dem Bestellformular.
3.4. Sämtliche Lieferungen von BayCIX erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Verbindlichkeiten des Kunden aus allen Vertragsverhältnissen mit BayCIX.
3.5. Soweit der Kunde von BayCIX erhaltene Lieferungen mit anderen Sachen verarbeitet oder dergestalt verbindet, dass diese nicht mehr sonderrechtsfähig sind, wird BayCIX Eigentümer oder anteilig Miteigentümer mit übrigen Vorbehaltseigentümern an den vermengten, verbundenen oder neuen Sachen.
3.6. Soweit der Kunde von BayCIX erhaltene Lieferungen an Dritte verkauft oder bei Dritten mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet oder dergestalt verbindet, dass die Sonderrechtsfähigkeit aufgehoben wird, tritt der Kunde an BayCIX seine Ansprüche gegen die Dritten im Voraus ab. Diese Abtretung betrifft insbesondere Kaufpreis – bzw. sonstige Gegenleistungsansprüche.
3.7. BayCIX kann vom Kunden Auskunft über dessen Vertragspartner bezüglich der weiterveräußerten oder verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen verlangen, so dass entsprechende Abtretungsanzeigen erfolgen können.
3.8. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist BayCIX sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von BayCIX gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
3.9. Technische Limitationen sind in den System Vereinbarungen gesondert geregelt. Diese können unter https://baycix.de/system-policies eingesehen werden.
4. Hardware-/Software-Lieferung
4.1. Für Hardware gilt die Gewährleistung des Herstellers. Der Kunde kann entsprechende Ansprüche unmittelbar gegen den Hersteller nach den Bestimmungen des Herstellers geltend machen. Die Ansprüche von BayCIX gegen den Hersteller werden insoweit an den Kunden abgetreten.
4.2. Für die als Standardsoftware bezeichnete Software, wie Betriebssysteme, Benutzeroberflächen und Software zur Administration, gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrages über den Inhalt der Lizenzbestimmungen der Dritten zu informieren.
4.3. Die Gefahr der Liefergegenstände geht mit der Übergabe der (Teil-)Sendung an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden.
4.4. Auf Wunsch und Kosten des Nutzers wird die Sendung von BayCIX gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden zu den marktüblichen Bedingungen gesichert.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1. Der Kunde wird die in diesen AGB und im Vertrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten erbringen. Hierzu zählen insbesondere die für die Vertragsdurchführung erforderliche Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten, organisatorische Unterstützung und die Benennung eines Projektverantwortlichen beim Kunden. Benötigte Daten und Informationen stellt BayCIX rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
5.2. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm obliegenden und vereinbarten Aufgaben, Bestellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. BayCIX ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages sachverständiger Mitarbeiter des Kunden zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
5.3. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von BayCIX kein Verzug ein. BayCIX kann eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann BayCIX die vom Kunden geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten zu Lasten des Kunden durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf Seite von BayCIX, erhält BayCIX entsprechend der im Vertrag vereinbarten Stundensätze, oder – falls dort keine Stundensätze festgelegt sind – nach seiner Preisliste, auch dann vergütet, wenn BayCIX einen neuen Terminplan genehmigt hat. Die sonstigen Ansprüche für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.
5.4. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern und soweit BayCIX nicht ausdrücklich in schriftlicher Form Datensicherungsleistungen im Auftrag des Kunden übernommen hat.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen sind – unabhängig vom Zugang der Ware – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, bei Dienstleistungen sofort nach Erbringung in voller Höhe ohne jeden Abzug spesenfrei an BayCIX oder auf eines der Konten von BayCIX zu leisten. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über EUR 25.000,00 sind bei Auftragserteilung 30% als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zu leisten. Bei Auslandslieferung behält sich BayCIX die Leistung gegen Vorkasse bzw. gegen Gestellung besonderer Sicherheiten vor. Gegen Forderungen von BayCIX kann nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dem Kunden, der Unternehmer ist, steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
6.2. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, ab Lager einschließlich Verpackung und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle die ggf. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten für vom Kunde gewünschte Spezialverpackungen werden gesondert zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt.
6.3. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von BayCIX zustande kommt, sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
6.4. BayCIX ist berechtigt, im Verzugsfall alle Leistungen zurückzubehalten.
7. Datenschutz
7.1. BayCIX steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung eines Vertrages betraut werden, in Einklang stehen mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
7.2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen dieser Daten BayCIX unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt BayCIX nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
7.4. BayCIX gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist. Ebenso ist BayCIX berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
7.5. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern 2 Jahre, bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmern sind, ansonsten 1 Jahr ab Übergabe der Sache an den Kunden.
8.2. BayCIX stellt keine eigene Software her. Daher gewährleistet BayCIX nicht, dass die von Dritten hergestellte Software nicht den speziellen Anforderungen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet Betriebs- und Wartungsanweisungen einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes vorzunehmen, keine Teile auszuwechseln, und keine Verbrauchsmaterialien zu verwenden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Bei Zu widerhandlung erlischt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst eine dieser Umstände diesen Mangel herbeigeführt hat, nicht wiederlegt. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund der Verwendung nicht systementsprechender oder virenverseuchter Software entstehen.
8.4. Mängel sind von Kunden, die Unternehmer sind, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach BayCIX haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für:
9.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung. 9.1.2. Sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach Die Haftung der BayCIX für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergleichbar Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
9.3. Haftung auf vorvertragliche Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten Die Paragraphen 9.1 und 9.2 gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen BayCIX und dem Kunden zustande, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach Paragraphen 9.1 und 9.2 hinausgehen.
9.4. Deliktische Ansprüche Paragraph 9 gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
9.5. Ansprüche aus übergegangenem Recht Alle Ansprüche des Kunden aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Paragraph hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Kunde bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich des Paragraph 9 begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen.
9.6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter Soweit die Haftung nach Paragraph 9 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BayCIX.
9.7. Freistellung von Ansprüchen Dritter Der Kunde stellt BayCIX von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach Paragraph 9 hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
10. Vertragsdauer/Kündigungs/Erfüllungsstand/Gerichtsstand
10.1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
10.2. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
10.3. BayCIX ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet.
10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut. BayCIX ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
10.5. Die zwischen BayCIX und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen, auch bei Auslandsberührung, deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.6. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
11. Widerrufsbelehrung
11.1. Widerrufsrecht: Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss BayCIX GmbH, Benzstraße 13, 84030 Landshut, Telefon: +49 871 825360, Telefax: +49 871 8253629, E-Mail: info@baycix.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
11.2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat BayCIX alle Zahlungen, die vom Kunden übermittelt wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von BayCIX angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bzgl. dieses Vertrags bei BayCIX eingegangen ist. Wir bitten bei gelieferter Ware, diese an BayCIX in der Originalverpackung zu senden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Für diese Rückzahlung verwendet BayCIX dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Erbringung von Dienstleistungen: Wurde vom Kunden verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde BayCIX von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Bei Lieferung konfektionierter Waren: Ausgeschlossen vom Widerruf sind auf Kundenbedürfnisse zugeschnittene Waren und angepasste Softwareprodukte welche für den Kunden konfektioniert wurden.
Für den Fall, dass der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass BayCIX mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht bei Softwareprodukten, welche im Rahmen der Inbetriebnahme lizenzrechtlich durch den Auftragnehmer aktiviert wurden. Denn bei diesen ist die Aktivierung bereits mit der Registrierung der Käuferdaten beim Hersteller z.B. über das Partnerportal des Herstellers und der Zuordnung individueller Lizenzdaten erfolgt.
12. Urheberrecht
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei BayCIX, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Nutzer ein nicht exklusives, nichtübertragbares und unterlizenzierbares Recht.
Stand 23.01.2018